Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über ambulante Pflegeleistungen, die zwischen dem AYLEM Pflegedienst (nachfolgend "Pflegedienst") und den Pflegebedürftigen bzw. deren gesetzlichen Vertretern (nachfolgend "Kunde") geschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Pflegedienst stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Der Pflegevertrag kommt durch die schriftliche Vereinbarung zwischen dem Pflegedienst und dem Kunden zustande. Der Vertrag regelt Art, Umfang und Dauer der zu erbringenden Pflegeleistungen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungsumfang

Der Pflegedienst erbringt die vereinbarten Pflegeleistungen nach den anerkannten pflegefachlichen Standards und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Kunden.

Die Leistungen umfassen je nach Vereinbarung:

  • Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Behandlungspflege gemäß ärztlicher Verordnung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Betreuungsleistungen
  • Beratungsleistungen

Änderungen des Leistungsumfangs sind jederzeit nach Absprache möglich und werden schriftlich dokumentiert.

§ 4 Pflichten des Pflegedienstes

Der Pflegedienst verpflichtet sich:

  • Die vereinbarten Leistungen fachgerecht und zuverlässig zu erbringen
  • Nur qualifiziertes und geprüftes Personal einzusetzen
  • Die Pflegedokumentation ordnungsgemäß zu führen
  • Den Kunden über alle wichtigen pflegerischen Maßnahmen zu informieren
  • Die Schweigepflicht und den Datenschutz zu wahren

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Dem Pflegepersonal Zugang zur Wohnung zu gewähren
  • Alle für die Pflege relevanten Informationen mitzuteilen
  • Änderungen des Gesundheitszustandes unverzüglich zu melden
  • Die vereinbarten Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen
  • Die Pflegemitarbeiter respektvoll zu behandeln

§ 6 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen bzw. nach der individuellen Leistungsvereinbarung bei Selbstzahlern.

Bei Vorliegen eines Pflegegrades rechnet der Pflegedienst die Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab. Eigenanteile sind vom Kunden nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Selbstzahler erhalten monatlich eine detaillierte Rechnung. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

§ 7 Terminabsagen

Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) oder Nichterscheinen ohne Absage behält sich der Pflegedienst vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Notfälle und unvorhergesehene Ereignisse sind hiervon ausgenommen.

§ 8 Haftung

Der Pflegedienst haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Mitarbeiter entstehen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Pflegedienst verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Erheblichen Verstößen gegen die Vertragspflichten
  • Gefährdung des Pflegepersonals
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage

§ 10 Datenschutz

Der Pflegedienst verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist der Sitz des Pflegedienstes, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: November 2025
AYLEM Pflegedienst